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Geldwäsche – auch ein Thema in der Immobilienbranche

Geldwäsche betreiben Kriminelle, um Geldeinnahmen aus illegalen Geschäften in den legalen Geldkreislauf zu bringen. Die Gelder stammen beispielsweise aus dem Drogenhandel, dem Waffenhandel, aus Bestechungen und vielen weiteren illegalen Quellen. Mit der Geldwäsche soll die Herkunft des Geldes verschleiert werden, damit die Behörden die Herkunft nicht mehr nachvollziehen können.

Geldwäsche: nach dem Geldwäschegesetz ein Straftatbestand

Das Geldwäschegesetz sieht empfindliche Strafen für praktizierte Geldwäsche vor. Mit dem Gesetz wird ebenso die Kontrolle der Finanztransaktionen gesetzlich geregelt. Dabei sollten auch Privatleute vermeiden, nicht ungewollt gegen das Geldwäschegesetz zu verstoßen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Waren oder Dienstleistungen mit Bargeld über einen Betrag von über 10.000 Euro bezahlt werden und die Herkunft des Geldes nicht nachgewiesen werden kann.

Generell muss bei Bargeldzahlungen von über 10.000 Euro ein Nachweis der Herkunft erbracht werden. Daher halten Banken entsprechende Formulare bereit, die in diesen Fällen ausgefüllt werden müssen. Neben Banken sind Versicherungen, Notare und weitere definierte Personen sowie Institutionen verpflichtet, die Identität von Kunden zu dokumentieren, wenn Bargeldbeträge über 10.000 Euro angenommen werden. Bei Verdacht auf Geldwäsche ist den Behörden Auskunft zu erteilen.

Auch Immobilienmakler sind zur Auskunft verpflichtet

In der Immobilienbranche wird mitunter versucht, Bargeld aus illegalen Quellen als Eigenkapital beim Immobilienkauf in den legalen Geldkreislauf einzuschleusen. Immobilienmakler gehören daher ebenfalls zu dem Personenkreis, der bei Verdacht auf Geldwäsche auskunftspflichtig ist.